Datenschutz

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25.05.2018 in Kraft. Diese neue EU-einheitliche Regelung ist verpflichtend. Der deutsche Gesetzgeber hat die Regelung bereits in das sogenannte Bundesdatenschutzgesetz BDSG-neu umgesetzt.

Jede Person und jedes Unternehmen ist an das DSGVO und an das Bundesdatenschutzgesetz BDSG gebunden. Die Bedingungen und Vorgaben sind gesetzlich verankert.

Die DSGVO enthält eine Öffnungsklausel, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Benennungspflicht des Datenschutzbeauftragten weiter zu konkretisieren. Von dieser Option hat der deutsche Gesetzgeber mit § 38 BDSG-neu Gebrauch gemacht. Es besteht nach § 38 BDSG-neu weiterhin eine Pflicht zur Benennung ab 10 Personen, die ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind. Weiterhin unterliegt der betriebliche Datenschutzbeauftragte dem besonderen Kündigungsschutz, der Verschwiegenheitspflicht und hat Zeugnisverweigerungsrecht.

Wir übernehmen die Organisation und Haftung ihres Datenschutzmanagements gemäß DSGVO und BDSG-neu für Sie.
Damit entfallen für Ihr Unternehmen die Freistellung und Schulung des Datenschutzbeauftragten und die persönliche Haftung der Geschäftsleitung oder des internen Datenschutzbeauftragten.

Datenschutz nach DSGVO

Von der rein rechtlichen Vorgabe der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten zu einem gelebten Datenschutzmanagement ist es ein weiter Weg für jede Organisation.

Die Datenschutzgrundverordnung schreibt die Organisationspflichten im Art 24 DS-GVO im Sinne des etablierten Plan-Do-Check-Act Zyklus vor. Wo bisher die Anpassung von Formularen und ein paar wenige schriftliche Belehrungen ausgereicht haben müssen nun interne Prozesse angepasst werden, neue Prozesse etabliert werden, Dienstleister und Lieferanten regelmäßig kontrolliert werden und Vorabkontrollen sowie Folgeabschätzungen erstellt werden.

Unsere Leistungen

  • Datenschutzaudit zur Erfassung des Ist-Zustandes
  • Prozessberatung
  • Dokumentation und Verarbeitungsverzeichnis
  • Implementierung eines Datenschutzmanagementsystem DSMS
  • Entwicklung von Kennzahlensystemen und wirksamen Kontrollmechanismen
  • IT-Sicherheitsberatung
  • Umsetzung von Anpassungen
  • Einführung eines Dokumentenmanagementsystems
  • Interne Audits
  • Mitarbeiterschulungen
  • Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Risikoanalyse
  • Datenverkehr mit dem EU-Ausland und mit Drittländer

 

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